Terminvereinbarung und Terminabsagen
Termine können während der
Öffnungszeiten telefonisch unter 09945 2714 vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass bei gesetzlich
Versicherten die Erstbehandlung innerhalb von 28 Tagen (inkl. Sonn- und Feiertage) nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss. Privat Versicherte sind von dieser Regelung ausgenommen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, den gebuchten Termin rechtzeitig (24 Stunden vorher) telefonisch abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
wir unentschuldigte Terminversäumnisse mit einer pauschalen Ausfallgebühr privat in Rechnung stellen müssen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Terminvereinbarungen oder -absagen per E-Mail
nicht möglich sind.
Ihr erster Termin bei uns
Bitte finden Sie sich bei Ihrem ersten Termin mindestens 10 Minuten vor Behandlungsbeginn an der Anmeldung ein. Diese Vorlaufzeit gibt uns die Möglichkeit, Ihre Daten zu erfassen. Bei Folgeterminen genügt es, wenn Sie sich 5 Minuten vor Behandlungsbeginn an der Anmeldung einfinden. So können Sie die üblichen Formalitäten vor Behandlungsbeginn erledigen und stressfrei in den Behandlungsraum gelangen. Aus hygienischen Gründen wird für jeden Patienten eine eigene Liege benötigt. Bitte bringen Sie dazu ein ausreichend großes Badetuch mit, das Sie gerne für die Dauer der Behandlung in der Praxis deponieren können. Aus Gründen des Umweltschutzes haben wir uns gegen Einwegauflagen aus Papier oder Vlies entschieden und hoffen, dass Sie uns hier durch die Verwendung privater Handtücher unterstützen.
Kleidung für die Behandlung
In der Regel gibt es keine besonderen Anforderungen an die Kleidung bei einer physiotherapeutischen Behandlung. Für die Medizinische Trainingstherapie (KGG und MTT) empfehlen wir bequeme Sportkleidung sowie Sportschuhe (rutschfeste Schuhe). In unserem Trainingsbereich stehen Ihnen separate Umkleideräume (mit Schließfächern) und Duschen zur Verfügung.
Kassenzuständigkeit
Die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften ist vorhanden.
Eigenbeteiligung der gesetzlichen Versicherungen
Gesetzlich versicherte Patienten müssen eine Zuzahlung leisten. Diese setzt sich zusammen aus der Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € und einer Zuzahlung in Höhe von 10% des aktuellen Rezeptwertes. Wir bitten Sie, den Gesamtbetrag bei der dritten Behandlung zu begleichen. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung (Befreiungsausweis) mit.
Öffnungszeiten
Unsere Praxis ist durchgehend von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr für Sie geöffnet.